Rechtliche Anerkennung

von Kirche und Staat

Kirche

Am 20. April 1984 wurde die Gemeinschaft Chemin Neuf von Kardinal Albert Decourtray, damaliger Erzbischof von Lyon, als öffentliche Vereinigung von Gläubigen errichtet.

Am 24. Juni 1992 wurde das Institut Chemin Neuf von Kardinal Albert Decourtray für die Priester und Ordensbrüder als klerikales Ordensinstitut diözesanen Rechts errichtet.

Am 14. September 2009 wurde das Institut Chemin Neuf von Kardinal Franc Rodé, Präfekt der Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und für die Gemeinschaften des apostolischen Lebens, im Vatikan in Rom als klerikales Ordensinstitut päpstlichen Rechts anerkannt. Das Mutterhaus ist die Abtei Hautecombe, 73310 Saint Pierre de Curtille, Frankreich.

Die Gründung neuer Häuser der öffentlichen Vereinigung von Gläubigen oder des Instituts Chemin Neuf in den Diözesen geschieht gemäß dem Kirchenrecht in Absprache mit dem Ortsbischof.

Staat

Die Gemeinschaft Chemin Neuf beantragt in den Ländern, in die sie gerufen wird, staatliche Anerkennung. Die Art der Anerkennung ist je nach Gesetzgebung von Land zu Land unterschiedlich.

Im Gründungsland Frankreich ist die Gemeinschaft eine durch den Erlass des Innenministeriums vom 23. Juli 1993 gesetzlich anerkannte Kongregation mit Hauptsitz in Montée du Chemin Neuf 49, 69005 Lyon, Frankreich.

In Deutschland ist die Gemeinschaft Chemin Neuf ein eingetragener Verein (e.V.) mit kirchlicher Gemeinnützigkeit.

In der Schweiz hat die Gemeinschaft ebenfalls einen Vereinsstatus.

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